Schimmelbeseitigung in München & Umland

Unsere Leistungen zur Schimmelbeseitigung in 

Schimmelbeseitigung MünchenMünchen in der Übersicht:

  • Entfernen / beseitigen von Schimmelbefall
  • Allgemeine Schimmelbekämpfung
  • Beseitigung von Schimmelpilz
  • Schimmelentfernung in Bad, Küche, Schlafzimmer – gesamte Wohnung/Haus
  • Auf Wunsch mit Sachverständiger/Gutachter
  • Professionelle Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung

Sie haben Schimmelpilzbefall oder Schimmelflecken in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und wollen diesen professionell und langfristig beseitigen lassen?

Da sind Sie bei uns genau richtig! Schimmel sieht nicht nur unschön aus und beeinträchtigt die Luftqualität – wenn man Schimmel nicht zeitnah entfernt, kann dieser zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen.

Deshalb handeln Sie jetzt! Wir vom FABEOS Sanitär Notdienst beseitigen und entfernen Schimmel in Ihrer Wohnung, egal ob an Wänden im Schlafzimmer, Wohnzimmer oder im Bad. Vertrauen Sie unseren professionellen Mitarbeitern, welche jahrelange Erfahrung in diesem Gebiet mit sich bringen. Rufen Sie gleich an.

Das sagen Kunden über uns

Kundenmeinung Sanitär Notdienst München FABEOS

Referenz Sanitär Notdienst München FABEOS

Wissenswertes über Schimmelbefall in der Wohnung

Schimmelbefall in der Wohnung ist der absolute Horror jedes Mieters. Das Wohlbefindet in der Wohnung sinkt stark und es kommt noch dazu zu unangenehmen Gerüchen – meist modriger Geruch. Doch auch den gesundheitlichen Aspekt sollte man nicht außer Acht lassen. Langfristig muss der Schimmel im Bad, an Wänden oder in der Küche entfernt werden. Doch wer trägt diese Kosten bei Schimmelpilz in der Wohnung? Wie lange dauert eine Schimmelpilzbeseitigung? Und habe ich das Recht als Mieter meine Miete zu kürzen? All diese Fragen werden hier geklärt!

Wer trägt die Kosten bei Schimmelpilzbefall in der Wohnung?

Der Mieter stellt in der Wohnung Schimmelpilz  fest und meldet dies dem Vermieter, da ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung nicht mehr möglich ist. So fängt alles an. Meist ist es so, dass beide Parteien nicht für den Schaden aufkommen wollen, da der Mieter behauptet es seien Baufehler im Mauerwerk und wiederum der Vermieter meint, der Mieter hätte falsch gelüftet.

Nun heißt es, einen Sachverständigen einzuschalten, welcher in der Regel vom Gericht beauftragt wird,